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Gefahren:[]

Gefahr

Gefahr

Definition[]

Unter dem Begriff Gefahr wird die Möglichkeit verstanden, dass jemanden etwas zustößt, das ein Schaden oder drohendes Unheil an einer Person oder Sache eintritt. Gerade im Bereich Gebäudesicherheit und Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt es zahlreiche Gefahren, denen vorgebeugt wird, bzw. mit denen richtig umgegangen werden muss. Die Gefahrenquellen lassen sich dabei in folgende Verursacher aufteilen:

[1]

Mensch[]

Gerade der Faktor Mensch kann ein sehr großer Verursacher für Gefahren im Bereich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sein. Er kann je nach Berechtigung Fahrlässig, unwissend falsch, unachtsam oder in böswilliger Absicht handeln, was wiederum Gefahren verursachen kann. Welche Möglichkeiten der Gefahrenverursachung der jeweilige Mensch hat, hängt davon ab, welche Zugangsberechtigung er hat, so kann zwischen Personen mit Zugangsberechtigung zum Gebäude (Mitarbeiter/Besucher) und zwischen Mitarbeitern ohne Zugangsberechtigung (Externe Personen) unterschieden werden.

[2]

Gefahren durch Interne (Mitarbeiter/Besucher)[]

Bei Mitarbeitern/Besuchern handelt es sich um jene Personen, welche sich erwünschter Weise im Gebäude aufhalten und dessen Einrichtungen im höheren oder minderem Ausmaß nutzen. Diese Personen kommen mit dem Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, zum Teil mit den Maschinen und Gerätschaften, den Einrichtungsgegenständen, sowie miteinander in Kontakt. Dieser Kontakt verursacht vor allem Gefahren durch Fahrlässigkeit, Unwissenheit, Unachtsamkeit oder die böswillige Absicht der einzelnen Akteure (Menschen).

Fahrlässigkeit:[]

Unter dem Begriff Fahrlässigkeit wird verstanden, die gebotene Vorsicht, Sorgfalt, Umsichtigkeit, Aufmerksamkeit oder Besonnenheit fehlen zu lassen. Mitarbeiter und Besucher können in den verschiedensten Bereichen fahrlässig handeln und so für Gefahren sorgen:

  • Fahrlässiger Umgang mit dem Gebäude selbst: Dies wäre beispielsweise das Entfernen einer tragenden Wand, ohne vorher Informationen einzuholen, ob dies von der Statik her möglich ist.
  • Fahrlässiger Umgang mit Maschinen: Hierunter würde beispielsweise eine unsachgemäße Benützung der Maschine führen, die zu einem Brand führt.
  • Fahrlässiger Umgang untereinander: Beispielsweise mit einem Stapler in vollem Tempo um die Ecke zu fahren, ohne sich zu versichern, dass sich auf der anderen Seite niemand befindet.
  • Fahrlässigkeit im Umgang mit Zigaretten: Ein Mitarbeiter raucht eine Zigarette im Papierlager und wirft den glühenden Stummel in den Mistkübel, ein Brand entsteht.

[3] [4]

Unwissenheit:[]

Unwissend zu handeln bedeutet, eine Handlung mit fehlender Kenntnis einer Sache zu verüben. Im Folgenden einige Beispiele, endlos erweiterbar:

  • Ein Besucher verunfallt bei der Begehung des Gebäudes, weil er mit dem Fuß in ein nicht gekennzeichnetes Loch gerät.
  • Ein ungeschulter Mitarbeiter befüllt eine laufende Maschine– da diese nicht ausgeschalten wurde verletzt er sich dabei.
  • Ein Mitarbeiter versucht die Störung eines vollautomatisierten Lagers zu beheben. Da er nicht entsprechend eingeschult ist, betätigt er nicht den „Notaus“ du informiert niemanden über seine Tätigkeit. Als die Störung behoben ist wird der Mitarbeiter vom Lagerarm erfasst.

[5]

Unachtsamkeit:[]

Unachtsames Handeln bedeutet, eine Aktivität ohne die nötige Konzentration durch zu führen. Dies kann sehr schnell zu Unfällen führen. Im Gegensatz zu Fahrlässigkeit ist Unachtsamkeit nicht strafbar, wobei sich die Unterscheidung in der Praxis oft schwierig gestaltet. Die Folgen von Unachtsamkeit betreffen dabei oft den Verursacher selbst. Beispiele für Gefahren durch Unachtsamkeit wären:

  • Die Kantine wurde vom Reinigungspersonal gesäubert. Ein Mitarbeiter betritt die Kantine und übersieht die aufgestellten Schilder, dass der Boden nass ist. Er rutscht aus.
  • Ein Besucher eines Betriebes betritt das Lager, im Stiegenhaus knickt er um und bricht sich dabei den Fuß.

Gefahren durch Interne und Externe[]

In diesem Kapitel geht es vor allem um Gefahren, welche durch interne Personen und externe Personen gleichermaßen bestehen.

Böswillige Absicht[]

Unter böswilliger Absicht wird böswilliges Handeln oder böswillige Verleumdung verstanden. Böswillige Absichten eines Internen oder Externen können eine sehr große Gefahr darstellen und umfassen ein riesiges, praktisch nicht erfassbares Spektrum von Handlungen. Die folgende Aufzählung kann und soll daher nur einen Auszug aus den möglichen Gefahrenquellen durch böswillige Absicht geben:

  • Diebstahl: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zuneigung unrechtmäßig zu bereichern, begeht Diebstahl. Wie hoch das Diebstahlsrisiko ist, hängt dabei vor allem von den Gegenständen im Gebäude ab. Bei einer Bank oder einem Juwelier ist das Diebstahlsrisiko vermutlich höher, als bei einem Toilettenpapierproduzenten. Doch Achtung – Diebstahl kann nicht nur körperlich, sondern auch virtuell erfolgen (Beispielsweise Datendiebstahl über das Internet).
  • Raub: Der Begriff Raub wird im Strafgesetzbuch folgendermaßen definiert: Raub begeht, wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zuneigung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. Zum Diebstahl kommt also auch noch Gewalt oder Drohung hinzu. Für Raubüberfälle besonders gefährdet sind Institutionen mit hohen Beständen an liquiden Mitteln, wie Banken, Tankstellen oder Geschäften. Weniger gefährdet sind beispielsweise Büros.
  • Erpressung: Auch Erpressung ist im österreichischen Strafgesetzbuch definiert: Erpressung begeht, wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern (über die guten Sitten hinaus).
  • Vergewaltigung: Unter Vergewaltigung wird verstanden, wenn jemand eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt.
  • Sachbeschädigung/Vandalismus: Wird von jemandem begangen, der eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Sachbeschädigung kann im Gebäude oder außerhalb erfolgen. Wie hoch das Risiko ist hängt unter anderem von der Lage des Gebäudes und der Unternehmenskultur ab.
  • Anschläge/Terroranschläge: Dies sind Gewaltverbrechen mit dem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten – oft um bestimmte Ziele durchzusetzen. Diese können auf verschiedenste Arten erfolgen, mittlerweile auch in Europa immer wieder an der Tagesordnung.
  • Brandstiftung: Brandstiftung begeht, wer die Sache eines anderen ohne dessen Einwilligung in Brand setzt, beziehungsweise auch mit dessen Einwilligung, dabei aber eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen verursacht. Brandstiftung können interne und externe gleichermaßen betreiben, wobei sich Mitarbeitern oder Besuchern in der Regel mehr Möglichkeiten bieten werden.
  • Bombenanschläge: Bei einem Bombenanschlag wird versucht, mittels eines explosiven Sprengsatzes Gebäude zu beschädigen/zerstören und/oder Menschen zu verletzen/zu töten. Dies kann auch in kleiner Form – beispielsweise mittels Briefbombe geschehen.
  • Raketenbeschuss: Die Gefahr, dass das Gebäude von Raketen mit Sprengsätzen beschossen wird. In Österreich keine weit verbreitete Gefahr, in Kriegsgebieten aber durchaus in die Sicherheitsvorkehrungen mit einzubeziehen.

[6] [7] [8] [9] [10]

Gebäude[]

Neben dem Faktor Mensch geht auch von Gebäuden eine Gefahr für Benutzer und Passanten aus. Hierbei kann unterschieden werden in Baumängel/-schäden, welche durch unsachgemäße Herstellung entstehen und durch Gefahren durch Abnutzung von Bauteilen. Natürlich lassen sich auch die meisten dieser Gefahren am Ende wieder auf den Menschen als Risikofaktor umlegen, da das Gebäude ja vom Menschen errichtet und gewartet wird. Da die Betrachtung den Fokus aber auf „Gebäudesicherheit“ und „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ legt, ist eine eigene Gefahrenbetrachtung des Faktors Gebäude durchaus sinnvoll.

Gefahren durch Baumängel/-schäden[]

Hierunter fallen alle Gefahren, welche durch schlechtes Material oder Fehler in der Ausführung des Baus entstehen, wobei ein Bauschaden im Normalfall die Folge eines Bauschadens ist. Auch unsachgemäße Benutzung und Unwissenheit kann zu Schäden am Gebäude führen und damit zu Gefahren führen. Die folgende Aufzählung von Gefahren durch Gebäude kann aufgrund der unzähligen Gefährdungen auch hier nicht vollzählig sein:

Nicht fachgerechte Ausführung von Hoch- und Tiefbauten:[]

Werden die Hoch- und Tiefbauarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Hier ist über Wassereintritt bis hin zum Einsturz von Teilen des Gebäudes oder sogar des kompletten Gebäudes alles möglich.

Überspannungsschäden[]

Überspannung entsteht, wenn ein Bauteil oder eine elektrische Leitung einer Spannung ausgesetzt wird, für welche diese/s nicht vorgesehen ist. Dies kann bei Elektrizitätsleitungen im schlimmsten Fall zu Bränden führen und bei Bauteilen zum Einsturz. Mangelhafte Konstruktion Mängel in der Konstruktion eines Gebäudes können zu Schäden führen und schwerwiegende Gefahren nach sich ziehen, die bei fehlender Behebung bis zum Einsturz des Gebäudes führen können. So kann eine mangelhafte Ausführung des Fundaments beispielsweise dazu führen, dass sich dieses Absenkt.

Feuchtigkeitseinwirkung[]

Kann bei Bauteilen die nicht dafür vorgesehen zu erheblichen Schäden führen. Die Gründe können vielseitig sein. Wird beispielsweise bei einer Dusche keine ausreichende Dampfsperre verbaut, so kann dies zu schwerwiegenden Schäden an der Dämmung und der Substanz führen.

Wärmebrücken[]

Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch die angrenzenden Bauteile. Dies kann entweder aufgrund der Wärmeleitfähigkeit des Materials der Fall sein (konstruktive Wärmebrücke) oder aufgrund der Unterschiede von Innen- und Außenoberfläche. Durch die Temperaturunterschiede entsteht Kondenswasser, die Folge ist oft Schimmel. Häufig entstehen Wärmebrücken an Balkonen, Fensterrahmen, Mauersohlen, Ecken im Haus und Stahlträgern.

Eindringen von Regen- und Schmelzwasser[]

Das Eindringen von Regen- und Schmelzwasser kann zu ernsthaften Schäden an Gebäuden und Bauteilen führen. Tritt beispielsweise Regenwasser bei einer undichten Dachkonstruktion ein, so kann dies zu Schimmelbildung oder Instabilität von Bauteilen führen.

Bodensetzungen, Schäden aufgrund von schlechtem Baugrund[]

Verdichtet sich der Untergrund eines Bauwerkes langsam, so kommt es zu einer Setzung des Gebäudes. Dies kann von einer leichten Schieflage bis hin zum Einsturz des Gebäudes führen. Der Großteil der Setzungen ist dabei auf das Nachgeben von aufgelockertem oder aufgefülltem Erdreich zurück zu führen.

Fundamentschäden[]

Schäden am Fundament des Gebäudes können schwerwiegende Folgen haben. Wurde das Fundament beispielsweise unsachgemäß ausgeführt, kann dies zu statischen Problemen oder Wassereintritt führen. Die Folgen können verheerend sein. [11]

Gefahren durch Abnutzung[]

Abnutzung ist die qualitative Minderung einer Sache durch deren Gebrauch. Diese entsteht in erster Linie nicht durch unsachgemäßen Verbau (ist aber auch möglich), sondern durch mangelnde Instandhaltung/Erneuerung. Bis auf das Grundstück kann sich an einem Gebäude praktisch alles abnutzen, die nachfolgende Aufstellung soll nur einen groben Überblick geben: Abnutzung an Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre in und um das Haus Werden alte Verrohrungen in einem Gebäude nicht rechtzeitig erneuert, so kann dies zu Gefahren führen. Brechen diese, entsteht beispielsweise ein Wasserschaden, welcher eine Gefahr für die Substanz des Gebäudes darstellt und deshalb beseitigt werden muss.

Elektroleitungsschäden[]

Schäden an den Elektroinstallationen können gravierende Folgen nach sich ziehen. Werden beispielsweise alte Elektroinstallationen nicht erneuert oder wird kein FI-Schalter eingebaut, kann dies für Mensch und Gebäude eine große Gefahr darstellen. Für kann so eine gesundheitliche Gefährdung durch Stromschlag entstehen und für Menschen und Gebäude durch den möglichen Ausbruch eines Brandes.

Materialermüdung Außenwände / Dach[]

Unter Materialermüdung wird der langsam voranschreitende Schädigungsprozess eines Bauteils unter verschiedenen Umgebungseinflüssen verstanden. Vor allem die Materialermüdung von tragenden Elementen oder der Dachkonstruktion stellt bei einem Gebäude eine große Gefahr dar und kann von Rissen im Mauerwerk bist zum Einsturz von Gebäudeteilen oder sogar des gesamten Gebäudes führen.

Gefahren durch Naturgewalten[]

Eine Naturkatastrophe ist eine natürlich entstandene Veränderung der Erdoberfläche oder der Atmosphäre, die auf Lebewesen und insbesondere den Menschen und seine Lebensweise, sowie auf Gebäude verheerende Auswirkungen hat. Die folgende Aufzählung behandelt wiederum nur einen Teil der Gefahren durch Naturgewalten oder andere Katastrophen:

Erdbeben[]

Unter Erdbeben werden naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, welche durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden verstanden. Die schwere eines Erdbebens wird mittels Richterskala angegeben. Auch in und um Österreich gibt es jedes Jahr hunderte Erdbeben, da diese aber meistens eher schwach ausfallen ist dies hierzulande eher keine große Gefahr für Gebäude. Dennoch gibt es einen Erdbebenschutzratgeber, herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres, welcher sich detailliert mit der Erdbebengefahr und dem Umgang mit Erdbeben befasst. In anderen Gegenden der Welt bebt die Erde hingegen wesentlich häufiger, so wird besonders in Japan oft bei der Konstruktion von Gebäuden den Symptomen von Erdbeben entgegen gewirkt. [12] [13] [14] [15]

Erdrutsch[]

Hierunter wird das naturbedingte abgleiten oder abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen verstanden. Ursache sind meist starke Niederschläge. Dies kann durch menschliches einwirken gefördert werden, die Abholzung eines Waldes in einem Hang kann beispielsweise zu Erdrutschen führen. Auch in Österreich kommt es jährlich (meist aufgrund von Unwettern) zu mehreren größeren und kleineren Erdrutschen, manche davon schaffen es auch in die Medien (vor allem bei Personenschaden oder wenn wichtige Verkehrsrouten betroffen sind).

[16]

Felsschlag[]

Hierunter wird das herabstürzen von Felsgestein, beispielsweise von einem Berg verstanden. Im Gegensatz zum Stein- und Blockschlag löst sich beim Felssturz eine größere Felsmasse aus der Felswand. Während des Aufpralls wird diese in Blöcke und Steine verteilt. Die Steigerungsform wäre ein Bergsturz, welcher ein größeres Sturzvolumen aufweist. Schadensrisiko als auch Katastrophenpotenzial von Fels- und Bergstürzen werden als mittel eingestuft.

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Überschwemmung / Hochwasser[]

Ursache von Hochwasser sind große Mengen an Regen. Übersteigt die Menge des gefallenen Niederschlages das Volumen, welches der Boden aufnehmen oder ableiten kann, so spricht man von Hochwasser. Als Hochwassergefahr wird die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß für ein Hochwasserereignis bezeichnet. Sowohl das Schadensrisiko, als auch das Katastrophenpotential wird für Hochwasserereignisse als sehr hoch eingestuft. [20] [21] [22]

Unwetter[]

Unwetter lässt sich meteorologisch anhand objektiver physikalischer Kriterien nicht definieren. Unwetter sind Wetterereignisse, die stärkste Auswirkungen haben und einen Notstand hervorrufen können und somit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben gefährdet. Hierunter fallen vor allem extreme wie schwere Regenfälle, extreme Dürre, Stürme und Glättesituationen. All diese Phänomene treten von Zeit zu Zeit in Teilen Österreichs auf und können schwerwiegende Gefahren darstellen. [23] [24]

Blitzschlag[]

Ein Blitzschlag ist zumeist eine Begleiterscheinung eines Unwetters. Hierunter wird eine Funkentladung bzw. ein kurzzeitiger Lichtbogen zwischen Wolken oder zwischen Wolken und der Erde verstanden. Ein Blitzschlag stellt für Menschen wie auch für Gebäude eine große Gefahr da. In Österreich kommen durchschnittlich etwa 2-3 Menschen im Jahr durch Blitzschlag um, Blitzschlag kann darüber hinaus aber auch zu schweren Beschädigungen an Gebäuden oder zu Bränden führen. [25]

Flutwelle[]

Unter Flutwelle wird der plötzlich ansteigende Wasserstand im Meer, in einem Fließgewässer oder einem Gerinne mit manchmal katastrophalen Auswirkungen verstanden. Sie kann auf verschiedenste Weißen erzeugt werden. Beispielsweise durch plötzliche Verdrängung riesiger Wassermassen, bedingt durch Erdbeben auf dem Meeresboden (Seebeben), Vulkanausbrücke über und unter Wasser, Erdrutsche oder Meteoriteneinschlägen. Doch auch Sturmflut oder Springflut, das abstürzen von größeren Landmassen in ein Gewässer, sowie das kalben eines Gletschers können zu Flutwellen führen. Während Tsunamis in Österreich aufgrund des fehlenden Meeres unwahrscheinlich sind, sind größere Flutwellen zwar äußerst selten, aber durchaus möglich. So wurde nach einem Erdbeben in der Schweiz im Jahr 1601 in Unterwalden eine bis zu 4 Meter hohe Flutwelle im Vierwaldstättersee ausgelöst. [26]

Quellen[]

  1. http://www.duden.de/rechtschreibung/Gefahr
  2. http://sis.vdma.org/article/-/articleview/5848910
  3. http://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit
  4. http://www.duden.de/rechtschreibung/fahrlaessig
  5. http://www.duden.de/rechtschreibung/Unwissenheit
  6. http://www.jusline.at/127_Diebstahl_StGB.html
  7. http://www.duden.de/rechtschreibung/boeswillig
  8. http://www.jusline.at/144_Erpressung_StGB.html
  9. http://www.jusline.at/169_Brandstiftung_StGB.html
  10. http://www.lerntippsammlung.de/Definition-Terror.html
  11. https://www.energie-lexikon.info/waermebruecke.html
  12. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erdbeben.html
  13. https://www.zamg.ac.at/cms/de/geophysik/erdbeben/aktuelle-erdbeben/karten-und-listen
  14. http://www.siz.cc/file/download/Erdbebenschutzratgeber.pdf
  15. http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/26766_Wie-Japan-sich-vor-Erdbeben-zu-schuetzen-versucht.html
  16. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erdrutsch.html
  17. http://www.bafu.admin.ch/naturgefahren/01914/index.html?lang=de
  18. http://www.duden.de/rechtschreibung/Felssturz
  19. Alpine Naturgefahren – Ein Handbuch für Praktiker, Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung Vorarlberg
  20. http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risiko/index.htm
  21. http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_entstehung/index.htm
  22. Alpine Naturgefahren – Ein Handbuch für Praktiker, Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung Vorarlberg
  23. http://www.duden.de/rechtschreibung/Sturm_Wind_Angriff_Einheit_Spiel
  24. http://www.unwetter.de/pages/unwetter.php
  25. http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Blitz
  26. http://www.tsunami-alarm-system.com/phaenomen-tsunami/phaenomen-tsunami-entstehung.html



VERHALTEN IM GEFAHRENFALL[]

Definition[]

Laut Duden ist die Gefahr die Möglichkeit, dass jemanden etwas zustößt, bzw. dass ein Schaden eintreten kann. Aus dieser Begründung lässt sich ableiten, dass im Gefahrenfall, die Gefahr eingetreten ist. Als Notfall kann man jede (unvorhergesehene) Situation bezeichnen, in welcher es zu einer Gefährdung für Sache, Tier und die körperliche Unversehrtheit vom Menschen kommt. Auch daraus kann ein Schaden entstehen. Aus dieser Erläuterung kann man ableiten, dass der Gefahrenfall und der Notfall eng miteinander verwandt sind. Bei der Recherche zu dieser Thematik wurde erkannt, dass beide Begriffe oftmals in einem Atemzug genannt werden. Diese Situation an sich wird vielen Menschen erst bewusst, wenn sie eintritt. Das richtige Verhalten im Gefahrenfall ist keine Aufgabe, welche aus dem Stegreif gewährleistet werden kann. Es bedarf einer ausgiebigen und umfangreichen Vorbereitung. Im ersten Schritt muss die potentielle Gefahr erkannt werden. In Folge wird diese eingeteilt. Danach erfolgt die Ableitung der richtigen Reaktion. Pläne werden erstellt. Abläufe geübt. Erst nach Abarbeiten aller Vorbereitungen ist man auf einem guten Weg, um ein sicheres Verhalten im Gefahrenfall gewährleisten zu können. Es geht bei diesem Thema um weit mehr, als um den Anruf bei einer Notfallnummer. Nur eine strukturierte Aufarbeitung und die Mitarbeit jedes Betroffenen kann zu erfolgreichem Verhalten im Schadenfall führen. [1]

Gefährdungsbeurteilung[]

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess. Darin enthalten sind die sowohl die Ermittlung als auch die Bewertung der Gefährdung. Eine Beurteilung kann dabei nach normativen Kriterien (im Rahmen von Vorschriften und Regelwerken) als auch nach subjektiven Kriterien erfolgen. Bewertet wird hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines potentiell möglichen Gesundheitsschadens sowie dessen möglichen Schwere durch Risikoabschätzung und Risikobewertung. Die Gefährdungsbeurteilung an sich ist dabei für ein abgegrenztes Arbeitssystem/einen abgegrenzten Arbeitsbereich zu erstellen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren beinhalten. Gefährdungsfaktoren können dabei physikalische, chemische, biologische, physische und psychische Faktoren einbeziehen. Der Arbeitsplatz wird evaluiert. Die Summe der Evaluierungen führt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig dient die Evaluierung des Arbeitsplatzes zur Bestimmung von Schwerpunkten zur zielorientierten Steuerung gegenwärtiger und zukünftiger Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung des Arbeitsschutzes. Auch dienen diese als Kontrollinstrument für die Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten. [2]

Gefährdungsermittlung[]

In Summe handelt es sich bei der Gefährdungsermittlung um eine systematische Analyse mit dem Ziel Gefahren, die dazugehörigen Gefahrenquellen, sowie die Bedingungen unter welchen diese entstehen, zu erkennen und zu analysieren. Der Prozess ist dabei analytischer Art. Die Gefährdung soll zum Einen aufgedeckt und zum Anderen deren Ursachen erkannt werden. Man spricht dabei von einem Quellen- und Bedingungsgefüge. Ziel der Gefährdungsermittlung ist es die Gefahr zu analysieren, jedoch ohne dabei eine Bewertung oder Beurteilung vorzunehmen. Die Gefährdungsermittlung dient ausschließlich als Voraussetzung für eine nachfolgende Gefährdungsbeurteilung.

Gefahrenquelle[]

Bei einer Gefahrenquelle handelt es sich um einen permanent vorhandenen Zustand, der auf Grund seiner Art (Eigenschaft) im Zusammenwirken mit bestimmten Bedingungen zur potentiellen Quelle eines möglichen Schadens werden kann. Ein vorherrschendes Schadenspotential ergibt sich dabei aus den gegebenen Schadensbedingungen und ist dabei nicht abhängig vom jeweiligen Risiko. Dabei sei festzuhalten, dass die Gefahrenquelle an sich ein Zustand ist bzw. als solcher bezeichnet wird, welcher logisch und zeitlich vor dem räumlich-zeitlichen Zusammentreffen mit dem Menschen liegt. Dieser Zustand ermöglicht in Folge erst die jeweilige Gefährdung. Repräsentativ sei dies am Beispiel des Schneidens mit einer Nassschneidemaschine erklärt. Dabei ist nicht der Vorgang des Schneidens als die Gefahrenquelle anzusehen. Bei diesem Vorgang handelt es sich bereits um das räumlich-zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenquelle. Die Gefahrenquelle ist dabei die Schneidemaschine. Diese ist angeschlossen an eine Stromquelle und mit einem scharfen Schneideblatt ausgestattet.

Gefährdung[]

Unter Gefährdung versteht man die potentielle Möglichkeit eines Zusammentreffens von Gefahrenquelle und Mensch. Dabei ist es nicht relevant bzw. notwendig, dass ein Schaden (Verletzung, Krankheit) ausgelöst wird.

Gefährdungsfaktor[]

Der Gefährdungsfaktor an sich stellt ein Ordnungssystem dar. Dieses Ordnungssystem dient dazu um Gefährdungen, welche durch Gefahrenquellen ausgelöst werden, zu klassifizieren. Der Gefährdungsfaktor beschreibt dabei die Gefahrenquelle. Eine nähere Beschreibung erfolgt in Bezug auf mögliche Wirkungen. Einzelne Faktoren geben dabei an, worin eine mögliche Gefährdung besteht, welche im Falle eines Zusammentreffens bei räumlich-zeitlichen Kontakten von beispielsweise Mensch und Gefahrenquelle kommt. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass von einem Arbeitssystem aus mehrere Gefährdungsfaktoren wirken können. Greift man hierzu wiederum das bereits vorab erwähnte Arbeitssyteme „Schneiden mit der Nassschneidemaschine“ auf, können die einzelnen Gefährdungsfaktoren sowohl mechanischer (ungeschützte bewegliche Teile), als auch elektrischer (gefährliche Körperströme) sein.

Überblick Gefährdungsfaktoren[]

Überblick Gefährungsfaktoren

Risiken und Abschätzung[]

Grenzrisiko: Das Grenzrisiko spiegelt das höchste akzeptable Risiko wieder Risiko: Beim Risiko spricht man von der Wahrscheinlickeit eines möglichen Schadens und der möglichen Schwere Restrisiko: Das Restrisiko definiert das Risiko welches verbleibt, nachdem ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Die Risikoabschätzung beschreibt den Vorgang, welcher notwendig ist um die festgestellte Gefährdung im Hinblick auf Risiko qualitativ oder quantitativ zu beschreiben.

Risikobewertung[]

Im Zuge der Risikobewertung wird festgestellt ob das jeweilige Risiko im Rahmen des Grenzrisikos ist. (das heißt unterhalb des maximal akzeptierten Risikos) Im gleichen Zusammenhang wird festgelegt ob eine allfällige Entscheidung, getroffen unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen, zur Beherrschung des zu bewertenden Risikos von Nöten ist. Diese Risikoanalyse bietet die Basis für die Entscheidung, ob und inwieweit ein Risiko im Rahmen des Vertretbaren ist, oder nicht.

Sicherheit[]

Sicherheit wird definiert mit „Freiheit von nicht akzeptablen (unvertretbarem) Risiko“. Es wird ein Zustand bzw. eine Situation beschrieben, in welcher die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht anzunehmen ist. Dabei handelt es sich um ein Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Situation. Dies gilt allerdings nur, wenn dieser Begriff nicht in der Kombination mit „Sicherheits-Gesundheitsschutz“ verwendet wird.

Vorbereitung auf den Gefahrenfall[]

Eintritt Gefahrenfall[]

Im Grunde kann es in jedem Unternehmen, jedem öffentlichen Gebäude, Schulen, Universitäten durch Unfälle, Brände, Explosionen, Stofffreisetzungen in Luft Boden und Wasser, durch Naturereignisse (im speziellen durch extreme Wetterlagen) und durch Ausfall notwendiger betrieblicher Infrastrukturen in eine Gefahren- oder Notfallsituation geraten. Auswirkungen einer solchen Situation können vom eigenen Mitarbeiter angefangen, die Umwelt sowohl als auch die Nachbarschaft betreffen. Auch kann der eigene Betrieb erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die mit dem Schadenfall verbundenen Schäden können als Folgeschaden angefangen von der Existenz eines Standortes bis hin zu ganzen Unternehmen stören. Neben dem auftretenden materiellen Schaden kann ein solches Ereignis auch zum Vertrauensverlust im Nachbarschaftsverhältnis bis hin in der ganzen Öffentlichkeit führen. Des Weiteren können sich Schäden weit in die Zukunft ziehen, bis hin zu einer negativen Auswirkung auf Investitionen.

Notfallplanung[]

Jedes Unternehmen ist sowohl auf Basis verschiedener gesetzlicher sowie haftungsrechtlicher Vorschriften und Regeln als auch aus unternehmerischen Prinzipien heraus aufgefordert, eine Notfallplanung zu erstellen und einzurichten. Eine detaillierte Notfallplanung baut auf einer systematischen Analyse von Gefahren auf, um daraus geeignete Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Begrenzung möglicher Auswirkungen ableiten zu können. Gerade bei kleineren Unternehmen stehen für solche Maßnahmen oftmals nur geringe Mittel (personeller bzw. finanzieller Art) zur Verfügung. Gerade auch dieser Umstand zeigt, dass ein besonders effektiver und effizienter Einsatz derselben essentiell sein kann. Elemente der Notfallplanung Alle Entscheidungen sowie alle Handlungen hinsichtlich einer Notfallplanung unterliegen zuallererst gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben. Als Folgeschluss kann also die betriebliche Notfallplanung neben der resultierenden Handlungssicherheit auch die Rechtssicherheit gewährleisten. Als Empfehlung sei hierzu angemerkt, dass die Notfallplanung in allen unternehmerischen Handlungsbereichen integriert werden soll. Als fixer Bestandteil der Unternehmenspolitik integriert, kann die erfolgreiche Umsetzung umso mehr gewährleistet werden.

Regelkreis der Notfallplanung[]

Der Regelkreis der Notfallplanung besteht, unabhängig von Branche und Volumen, aus drei Elementen.

Prävention, Intervention, Postvention[]

Unter Prävention versteht man alle vorbeugende, technische, organisatorischen und personelle Maßnahmen, um eine Notfallsituation zu vermeiden. Unter Intervention versteht man alle Maßnahmen die notwendig sind, um Notfälle zu bewältigen und Schäden an Mensch, Umwelt und Unternehmen abzuhalten. Die Postvention beinhält die Aufarbeitung der Notfallsituation mit dem Ziel, Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu verbessern.

Schutzziele[]

Die gesetzliche Betreiberpflicht im Bezug auf die Notfallplanung verpflichtet ein Unternehmen generell Maßnahmen zu treffen, um jegliche betriebliche Notsituationen zu vermeiden. Auch sollen alle möglichen Auswirkungen im möglichst geringen Rahmen gehalten werden. Die Schutzziele sind dabei branchenunabhängig. Als oberste Priorität hat dabei der Schutz von Mensch und Umwelt. Nachgereiht sind der Schutz der eigenen betrieblichen Funktion sowie der Infrastruktur. Darüber hinaus soll wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen, nachteilige rechtliche Konsequenzen für den Betrieb bis hin zur Vermeidung des Akzeptanzverlustes für den Standortes abgewendet werden.

Planungsverantwortlicher[]

Die Grundverantwortung einer Notfallplanung liegt immer beim Unternehmer selbst. Dieser kann die Aufgabe in Folge an qualifizierte Mitarbeiter übertragen bzw. sich externer Fachleute bedienen. Die Definition muss so konkret wie möglich erfolgen. Dazu gehören:

  • eine klare Festlegung der konkreten Schutzziele detaillierte Zielvorgaben
  • Festlegung der Organisation zur Erreichung der Zielvorgaben
  • Gewährleistung der benötigten personellen und finanziellen Mittel
  • das Heranziehen aller erforderlichen Ressourcen (z.B. auch externer Unterstützung)
  • Schaffung der Information, Akzeptanz und Motivation der Mitarbeiter (z.B. durch die Integration der Mitarbeiter an betrieblichen Arbeitsgruppen und somit Schaffung der betrieblichen Etablierung)
  • Einbeziehung der für den jeweiligen Standort zuständigen Behörden in die Gefahrenbewertung und Ableitung der geeigneten Maßnahmen. (z.B. AUVA, Feuerwehr, Polizei…)

Das Notfallteam[]

Von der Entwicklung bis hin zur Abwicklung eines potentiellen Notfalls ist ein fachlich qualifiziertes Notfallteam unabdingbar. Dabei kann der Unternehmer die Leitung desselben übernehmen, oder einen qualifizierten Mitarbeiter mit der Aufgabe betrauen. Hierbei sei jedoch auch angemerkt, dass bei der Organisation sowohl im Zuge von Vertretungsregelungen Urlaubs- und Krankheitszeiten und Betriebsstillstände berücksichtigt werden müssen. Ein Notfallteam kann sich zusammensetzen aus:

  • Leitung
  • Verantwortliche bzw. Beauftragte für Immissionen, Abfall- und Gewässerschutz
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Verantwortliche für die Koordination des Informationsaustausches (z.B. mit Feuerwehr, Polizei und den zuständigen Behörden)

Im Aufgabenbereich des Notfallteams liegen weitere Aufgaben wie:

  • Kommunikation zwischen den betroffenen Parteien (Unternehmungsleitung, Behörden..)
  • Information der Behörden im Notfall
  • Umsetzung und Prüfung der Umsetzung von behördlichen Anweisungen
  • ggf. Kommunikationsverantwortung übernehmen (Pressesprecher)
  • Kommunikation mit Betriebsrat (wenn Mitarbeiter betroffen sind) [3]

Vorbeugende Massnahmen – prävention[]

Analyse und Bewertung von Gefahren[]

Sämtliche Gefahren, welche sich auf einen Standort auswirken können, lassen sich in die folgenden Kategorien einteilen.

technische Gefahren[]

  • durch die Freisetzung von Gefahrenstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • Explosionen, Brände
  • Ausfall betrieblicher Infrastrukturen

verhaltensbedingte Gefahren[]

  • Unaufmerksamkeit
  • Fehlreaktionen
  • Unzureichendes Sicherheitsbewusstsein

umgebungsbedingte Gefahren[]

  • Notfälle in benachbarten Anlagen oder Gebäuden
  • Ausfall externer Dienstleistungen (z.B. Lieferverkehr, Logistik)
  • Ausfall von externen Versorgungs- (z.B. Strom, Wasser, Gas) oder Entsorgungseinrichtungen (z.B. Abwasser)
  • Lage des Standortes (z.B. Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnbebauungen oder Naturschutzgebieten)

Natürliche Gefahren[]

  • Extremwetterlagen (z.B. Hochwasser, Stürme, Dauerschneefall)
  • Erdbeben
  • Blitzschlag

Standortbezogene Bewertung allgemein[]

Auf Basis der Erfassung aller möglichen Gefahrenszenarien soll in Folge eine standortbezogene Bewertung vorgenommen werden. Diese kann folgende Analysen umfassen:

  • Welche spezifischen Gefahren können im Betrieb auftreten?
  • Mit welcher Wahrscheinlichkeit können diese Gefahren auftreten bzw. welche Gefahren lassen sich ausschließen?
  • Welche Schwachstellen liegen vor?
  • Welche Folgeschäden (z.B. Produktions- bzw. Lieferausfall) können auftreten?
  • Sind Dominoeffekte zu berücksichtigen (z.B. umgebungsbedingte Gefahren)?
  • Die Gefahrenbewertung (siehe Beispiel im Anhang) ist einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
  • Änderungen sind in der Notfallplanung zu berücksichtigen. Hierfür sollten gegebenenfalls auch die Bewertungen des Sachversicherers genutzt werden.[4]

Die Evaluierung des Arbeitsplatzes[]

Präventiver Arbeitsschutz setzt in Summe die Kenntnis aller möglichen Gefährdungen voraus, welche Arbeitnehmer/Innen im Zuge Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (A) sowie eine weitere Reihe anderer Gesetze verpflichten den Arbeitgeber, die für die Sicherheit des Arbeitnehmers bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung abzuleiten. Dieser umfassend zu gestaltende Prozess wird in Österreich umgangssprachlich pauschal als Evaluierung bezeichnet. Er umfasst Aufgaben, wie:

  • Erfassung aller Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbehebung
  • Not- und Rettungsmaßnahmen,
  • Berücksichtigung des Arbeitnehmers als konkrete Person (insbes. Jugendliche, Ältere, Schwangere, Invalide, Konstitution, Qualifikation).

Details über die Durchführung der Evaluierung[]

Grundsätzlich gilt. Kommt es zu Änderungen der Voraussetzungen unter welchen die „Grund-Evaluierung“ durchgeführt wurde, ist diese zu überprüfen und wenn erforderlich anzupassen. Auslöser können wie folgt sein:

  • Änderung des Verfahrens bzw. der Arbeitsstoffe
  • Eintritt eines Unfalls
  • Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen

Alle Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) festzuhalten. [5]

Erstellung des Notfallplanes[]

Der Notfallplan dokumentiert Strukturen, Maßnahmen und Mittel. Gut kann ein Notfallplan nur dann sein, wenn er kurz und in jedem Fall auch unmissverständlich ist. Wichtige Inhalte können sein:

  • Aufbau der Notfallorganisation
  • Geltungsbereich
  • Schutzziele
  • Rechtliche Vorgaben
  • Sofortmaßnahmen für mögliche Ereignisszenarien (z.B. was ist zu tun, bei der Freisetzung von Gefahrenstoffen)
  • Verhaltensregeln (z.B. Evakuierung)
  • Sammelplätze
  • Alarm- und Meldewege

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter[]

Ist der Notfallplan erstellt, gilt es als nächsten Schritt alle Betroffenen fortlaufend zu schulen. Jeder Betroffene soll mit seinen Aufgaben betraut sein, um diese im Bedarfsfall effektiv und effizient umsetzen zu können. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, neue Mitarbeiter zeitnah mit allen Abläufen bekannt zu machen.

Was geschieht während des Notfalls/Gefahrenfalls, was geschieht nach dem Notfall?[]

Neben der Betrachtung aller möglichen Konsequenzen ist in jedem Fall auch der wirtschaftliche Schaden eines Notfalls/Gefahrenfalls zu betrachten. Ein Notfallplan wird dabei ideal ergänzt durch eine gezielte Ausfall- und Wiederanlaufplanung. Eine Ausfallplanung ist dabei auf die Aufrechterhaltung von Betriebsabläufen bei Störungen ausgerichtet. Hierzu ist eine detaillierte Analyse der möglichen Auswirkungen notwendig. Daraus werden im Hinblick auf eine mögliche interne Verlagerung der betroffenen Prozesse sowie Kapazitäten wiederum Maßnahmen abgeleitet. Dies führt bis hin zur Bereitstellung von Ersatzsystemen. (z.B. Aggregate) Was geschieht nach dem Notfall? Um den wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten, bedarf es einer Wiederanlaufplanung. Das Ausmaß dieser Planungen hängt naturgemäß mit der Komplexität des betroffenen Objekts zusammen.

Notfallbewältigung – Intervention[]

Der Notfallplan ist erstellt, alle Verantwortungsbereich und Aufgaben sind verteilt, Übungen sind durchgeführt. All diese Bereiche müssen im Notfall greifen. Als wichtigste Punkte sind dabei anzusehen:

  • Meldung und Alarmierung intern/extern
  • Analyse und Bewertung der Notfallsituation
  • Ableitung der vermutlichen Entwicklung
  • Festlegung der Bewältigungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung
  • Überwachung und Kontrolle der Maßnahmenumsetzung
  • Funktionierender Informationsaustausch
  • Kommunikation der Maßnahmen intern/extern
  • Maßnahmen zur Sicherung des Notbetriebs / Wiederherstellung Normalbetrieb [6]

Rettungskette[]

Die Rettungskette soll zeigen, wie wichtig es in einem Notfall ist, dass die einzelnen Personen und Handlungen ineinandergreifen wie ein Kettenglied in das andere. Als Ersthelfer sind Sie für 3 wichtige Kettenglieder verantwortlich!

  1. Absichern

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation! Sichern Sie die Unfallstelle ab und achten Sie immer auf ihre eigene Sicherheit.

  1. Notruf

Rufen Sie frühestmöglich professionelle Hilfe! Wählen Sie 144 und antworten Sie auf die Fragen, die ihnen gestellt werden.

  1. Erste Hilfe leisten

Dazu zählen alle Maßnahmen, die Sie als Ersthelfer direkt am Verletzten bzw. Erkrankten durchführen.

  1. Rettungsdienst/Notarztdienst

Das 4. Glied der Rettungskette ist der Rettungsdienst. In Österreich werden ein Großteil der Rettungs- und Krankentransporte vom Roten Kreuz durchgeführt. Je nach Notfall entsendet die Leitstelle Sanitäter und/oder Arzt zum Notfallort. Diese setzen die bereits durch den Ersthelfer erfolgte Versorgung fort und bereiten den Patienten auf den Transport ins Krankenhaus vor.

  1. Weitere Versorgung

Das letzte Kettenglied der Rettungskette ist die weitere Versorgung. Für die Bedeutung der Rettungskette ist es unerheblich, ob der „Patient“ in einer Ambulanz, in einem Krankenhaus ober beim praktischen Arzt weiter behandelt wird. Ziel der Rettungskette ist es, Verletzten oder Erkrankten eine geeignete Versorgung ohne Unterbrechung der Hilfeleistung zu gewähren [7]

Gesetze, Normen und Richtlinien[]

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994):

  • § 4 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
  • § 5 (Dokumentation)
  • § 7 (Grundsätze der Gefahrenverhütung)
  • § 11 (Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen)
  • § 41 (Arbeitsstoffe)
  • § 64 (Handhabung von Lasten)
  • § 65 (Lärm)
  • § 68 (Bildschirmarbeit)

Mutterschutzgesetz (MSchG, BGBl. 221/1997):

  • § 2a und § 2b (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)

Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG, BGBl. 599/1987):

  • § 23 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
  • § 25 (Jugendlichenuntersuchungen auf Grund der Evaluierungsergebnisse)

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V, BGBl. II Nr.124/1998):

  • § 8 (Feststellung, ob Bildschirmarbeit)

Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, BGBl. II Nr. 164/2000):

  • § 3 (im Anlassfall Überprüfung der vom Arbeitsmittel ausgehenden Gefahr, Maßnahmenfestlegung und Dokumentation )

Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-V, BGBL. II Nr. 77/2014):

  • §§ 4, 5 und 6 Arbeitsplatzevaluierung, Bewertung und Auswahl von Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA, BGBl. II Nr. 237/1998):
  • § 3 (Evaluierung bei beabsichtigter Verwendung)
  • § 4 (Evaluierung bei unbeabsichtigter Verwendung)

Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT, BGBl. II Nr. 309/2004):

  • § 4 (Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren)
  • § 5 (Explosionsschutzdokument)

Optische Strahlung


Für künstliche optische Strahlung: Leitfaden - vereinfachte Ermittlung und Beurteilung für Lampen und Laser (pdf-568 kB)

Tagbauarbeitenverordnung

  • § 4 Arbeiten mit besonderen Gefahren, Arbeitsfreigabe
  • § 7 Abs. 2 bis 5 – Verkehrswege
  • § 8 Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  • § 9 Tagbauzuschnittsparameter
  • § 10 Tagbauspezifische Gefahrenbereiche
  • § 12 Etagen, Arbeitsetagen
  • § 14 Einsatz von Arbeitsmitteln in tagbauspezifischen Gefahrenbereichen

Psychische Belastungen

Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Leitfaden der Arbeitsinspektion zur Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen bei der Kontroll- und Beratungstätigkeit [8]

Quellen[]

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