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Definition[]

Persönliche Schutzausrüstungen werden, neben der Unterteilung zwischen Atem- und Körperschutz sowie Schutzkleidung, zumeist in drei Kategorien eingeteilt. Diese Kategorien definieren sich nach dem Schadensausmaß, welches durch die zu verhütenden Gefahren eintreten kann.

Kategorien[]

Je höher die Kategorie einer persönlichen Schutzausrüstung, desto höher sind auch die Anforderungen an diese. Daraus ergeben sich die Voraussetzungen, nach denen eine persönliche Schutzausrüstung auf den Markt gebracht werden darf. [1]

Kategorie I[]

Bei persönlichen Schutzausrüstungen der Kategorie I geht der Hersteller davon aus, dass

  • der Verwender selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und
  • deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Verwender rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann

Kategorie II[]

Bei persönlichen Schutzausrüstungen der Kategorie II handelt es sich um alle persönlichen Schutzausrüstungen, welche nicht in die Kategorien I und III fallen.

Kategorie III[]

Zur Kategorie III gehören alle komplexen persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen. Hierbei geht der Hersteller davon aus, dass der Verwender die unmittelbare Wirkung nicht rechtzeitig erkennen kann.

Anwendungsgebiete[]

Kategorie I[]

Zur Kategorie I gehören ausschließlich persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen (wie Handschuhe für Gartenarbeiten, Fingerhüte)
  • nur schwach aggressive Reinigungsmittel, deren Wirkung ohne weiteres reversibel ist (wie Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen)
  • Risiken bei der Handhabung heißer Teile, deren Temperatur 50°C nicht übersteigt und die keine gefährlichen Stöße verursachen (wie Handschuhe, Arbeitsschürzen für berufliche Zwecke)
  • Witterungsbedingungen, die weder außergewöhnlich noch extrem sind (wie Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel)
  • schwache Stöße und Schwingungen, die nicht bis zu den Vitalzonen des Körpers gelangen und keine irreversiblen Verletzungen bewirken können (wie leichte Kopfbedeckungen als Haarschutz, Handschuhe, leichtes Schuhwerk)
  • Sonneneinstrahlung (Sonnenbrillen)

Kategorie II[]

Wie schon im Punkt Kategorien erwähnt, gehören zur Kategorie II alle persönlichen Schutzausrüstungen, welche nicht in die Kategorien I oder III fallen.

Kategorie III[]

Zur Kategorie III gehören ausschließlich:

  • Atemschutzgeräte mit Filter gegen Aerosole in fester oder flüssiger Form oder gegen reizende, gefährliche toxische oder radiotoxische Gase
  • vollständig von der Atmosphäre isolierende Atemschutzgeräte, einschließlich Tauchgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstungen, die lediglich einen zeitlich begrenzten Schutz gegen chemische Einwirkungen oder ionisierende Strahlungen gewährleisten können
  • Ausrüstungen für den Einsatz in warmer Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen haben wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100°C oder mehr, mit oder ohne Infrarotstrahlung, Flammen oder großen Spritzern von Schmelzmaterial
  • Ausrüstungen für den Einsatz in kalter Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen haben wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von -50°C oder weniger
  • Persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe
  • Persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität und bei Arbeiten an unter gefährlichen Spannungen stehenden Anlagen oder persönliche Schutzausrüstungen zur Isolierung gegen Hochspannungen.

Beispiele für persönliche Schutzausrüstungen nach Kategorien:[]

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie III

Putzhandschuhe

Augenduschen

Feuerwehranzug

Gartenhandschuhe

Handduschen

Klettergurte

Gummistiefel

Hautschutzschaum

Raumanzug

Ofenhandschuhe

Ohrstöpsel (Ohropax)

spezielle Schutzbrillen

Schuhe mit Stahlkappen

Kapselgehörschutz

Karabinerhaken

Regenmantel

Schwimmwesten

Bauarbeiterhelme

Sonnenbrille

ABC-Schutzanzüge

Haarnetz

Normen & Richtlinien[]

  • SA-Sicherheitsverordnung, §4, Fassung vom 23.05.2015 [2]
  • Leitfaden für die Zuordnung der PSA zu Kategorien, Anhang 8 der PSA-Sicherheitsverordnung [3]
  • Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen, Anhang 5 der PSA-Sicherheitsverordnung [4]
  • Verzeichnis der ÖNORMEN, die bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer Normen weiter angewendet werden können, Anhang 6 der PSA-Sicherheitsverordnung [5]
  • Schutzkritierien bei Sicherheitsschuhen [6]

Quellen[]

Quicklinks[]

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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung

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