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Definition[]

Die Revision beschreibt die Tätigkeit des Feststellens und der Beurteilung des Ist-Zustandes einer technischen Anlage als gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsprüfung. Die dabei entstandenen Mess- und Prüfprotokolle sind bei Betriebsüberprüfungen vorzulegen. [1]

Anwendungsgebiete[]

Bei Gebäuden ist die Revision von Druckbehältern, Beförderungsanlagen (zB: Lift), Brandmeldeanlagen und DBAs vorgeschrieben. Bei den brandschutztechnischen Anlagen ist derzeit ein Revisionsintervall von zwei Jahren einzuhalten.

Normen & Richtlinien[]

Die TRVB 123 ist auf Brandmeldeanlagen in Gebäuden anzuwenden. Darin ist im Sinne des Abschnitts 4 die Revision mit einem Intervall von 2 Jahren durchzuführen und zu dokumentieren. [2]

Die TRVB 112 beschreibt die Anforderungen der Druckbelüftungsanlage in Bezug auf die Dimensionierung, die Errichtung und deren Betriebes. Ebenso werden die erforderlichen Druckverhältnisse und Türöffnungskräfte festgelegt, welche alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben zu überprüfen sind. [3]

Trend & Ausblick[]

Die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen sind fristgerecht durchzuführen und zu dokumentieren, um diese bei Betriebsüberprüfungen vollständig vorlegen zu können.

Quellen[]


Quicklinks[]

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Gebäudesicherheit

Brandschutz

Technischer Brandschutz

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