Definition[]
Neben der Einteilung der persönlichen Schutzausrüstungen nach dem Risikograd, kann auch eine Unterteilung in die Kategorien „Atem- und Körperschutz“ und „Schutzkleidung“ erfolgen.
Atem- und Körperschutz[]
Unter Atemschutz versteht man persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor Atem- und Umweltgiften schützen sollen, welche über Mund oder Nase aufgenommen werden können. Die dazu verwendete Ausrüstung wird grundsätzlich als Atemschutzgerät bezeichnet. Je nach dem ob der Schadstoff bekannt und der Sauerstoffgehalt >17 vol% ist, kann mit filtrierendem Atemschutz gearbeitet werden oder es muss auf isolierenden, umgebungsluftunabhängigen Atemschutz zurückgegriffen werden. [1]
Zum Körperschutz gehören alle Bekleidungsstücke und Gegenstände, die am Körper getragen oder gehalten werden, um Personen vor gesundheitsschädlichen Einflüssen zu schützen.
Beispiele für Atem- und Körperschutz: ABC-Schutz, Einsteiggerät, Inkorporation, Ölnebelabschneider, Inkorporation, Finimeter
Schutzkleidung[]
Schutzkleidung schützt vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Nässe, Kälte etc. Solche Funktionskleidung kann auch die Umgebung einer arbeitenden Person abschirmen: etwa in Operationssälen oder Reinräumen vor Kontamination z. B. durch menschliche Zellen oder Fasern.
Es werden folgende Arten von Schutzkleidung unterschieden:[]
- Druckschutz (stark belastbare Materialien)
- Hygieneschutz (Schutz der Produkte in Lebensmittelbetrieben)
- Warnschutz (Sichtbarkeit durch Reflektoren und leuchtendes Gewebe)
- Wetterschutz (Wind und Wasser abweisende Stoffe)
- Hitze- & Flammschutz (schwer entflammbares Gewebe)
- Chemikalienschutz (zertifizierte Schutzkleidung)
- Elektrostatikschutz (antistatisch wirkende Kleidung)
Normen & Richtlinien[]
- Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen, Anhang 5 der PSA-Sicherheitsverordnung [2]
- Verzeichnis der ÖNORMEN, die bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer Normen weiter angewendet werden können, Anhang 6 der PSA-Sicherheitsverordnung [3]