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Definition[]

Torkontrolldienste sind dabei eine spezifische Form des Separatwachdienstes, welche an einen ortsfesten Punkt (Ein- bzw. Ausgängen) ausgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem die Überwachung, Kontrolle, Sicherung und Regelung des Personen- und / oder Fahrzeug- sowie Waren- und / oder Güterverkehrs.

Grundlegend wird zwischen Personenverkehr und Fahrzeugverkehr unterschieden. Die Tätigkeiten in Bezug auf Personenkontrollen sind unter anderem folgende:

  • Ausweiskontrollen der Betriebsangehörigen
  • Kontrolle der Mitarbeiter von Fremdfirmen (z.B. Taschenkontrollen)
  • Kontrolle des Besucherverkehrs
  • Einweisung von Besuchern
  • Betreuung von Besuchern

Zu den Tätigkeiten im Fahrzeugverkehr gehören unter anderem:

  • Kontrolle der Ein- und Ausfahrtberechtigungen
  • Fahrzeugkontrolle der Betriebsangehörigen
  • Fahrzeugkontrolle des Lieferverkehrs
  • Fahrzeugbegleitung
  • Einhaltung der Parkordnung
  • Freihaltung von Verkehrsflächen

Im Güter-/Waren- und Materialverkehr können noch die zusätzlichen Leistungen gefordert sein:

  • Kontrolle der Mitnahme-/Einfuhrberechtigungen
  • Ausstellen von Bescheinigungen und Abnahmeberechtigungen
  • Abwiegen der Lieferwaren/Güter[1]

Quellen[]

  1. DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2002). DIN 77200, Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen, Berlin, Beuth Verlag GmbH, 2002

Quicklinks[]

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Gebäudesicherheit

Objektschutz

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in Kombination mit Videoüberwachung

Sicherheitsdienst

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