Definition[]
Torkontrolldienste sind dabei eine spezifische Form des Separatwachdienstes, welche an einen ortsfesten Punkt (Ein- bzw. Ausgängen) ausgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem die Überwachung, Kontrolle, Sicherung und Regelung des Personen- und / oder Fahrzeug- sowie Waren- und / oder Güterverkehrs.
Grundlegend wird zwischen Personenverkehr und Fahrzeugverkehr unterschieden. Die Tätigkeiten in Bezug auf Personenkontrollen sind unter anderem folgende:
- Ausweiskontrollen der Betriebsangehörigen
- Kontrolle der Mitarbeiter von Fremdfirmen (z.B. Taschenkontrollen)
- Kontrolle des Besucherverkehrs
- Einweisung von Besuchern
- Betreuung von Besuchern
Zu den Tätigkeiten im Fahrzeugverkehr gehören unter anderem:
- Kontrolle der Ein- und Ausfahrtberechtigungen
- Fahrzeugkontrolle der Betriebsangehörigen
- Fahrzeugkontrolle des Lieferverkehrs
- Fahrzeugbegleitung
- Einhaltung der Parkordnung
- Freihaltung von Verkehrsflächen
Im Güter-/Waren- und Materialverkehr können noch die zusätzlichen Leistungen gefordert sein:
- Kontrolle der Mitnahme-/Einfuhrberechtigungen
- Ausstellen von Bescheinigungen und Abnahmeberechtigungen
- Abwiegen der Lieferwaren/Güter[1]
Quellen[]
- ↑ DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2002). DIN 77200, Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen, Berlin, Beuth Verlag GmbH, 2002
Quicklinks[]
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in Kombination mit Videoüberwachung